2. Aktionsplan des Landes Hessen

2. Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich

Das Land Hessen hat mit dem 1. Landesaktionsplan vom 29.11.2004 aus staatlicher Verantwortung die Prävention häuslicher Gewalt gestärkt und will mit dem 2. Landesaktionsplan die Maßnahmen zum Schutz und zur Hilfe für die Opfer sowie zur Intervention gegen die Täter weiter ausbauen.

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Das Land Hessen hat mit dem 1. Landesaktionsplan vom 29.11.2004 aus staatlicher Verantwortung die Prävention häuslicher Gewalt gestärkt und will mit dem 2. Landesaktionsplan die Maßnahmen zum Schutz und zur Hilfe für die Opfer sowie zur Intervention gegen die Täter weiter ausbauen. Das Land Hessen sorgt dafür, dass diese Maßnahmen dauerhaft erhalten, erkennbare Lücken geschlossen und Planungsgrundlagen geschaffen werden, um die angestrebte bedarfsgerechte Versorgung auszubauen. In regionalen Arbeitskreisen gegen häusliche Gewalt bestehen hessenweit erprobte und erfolgreiche Netzwerke von öffentlichen Einrichtungen und freien Trägern. Der Landesaktionsplan fördert diese regionalen Strukturen.

Gewalt im Geschlechterverhältnis findet häufig im häuslichen Bereich statt, richtet sich ganz überwiegend gegen Frauen und hat schwere Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, sei es als Zeugen der Gewalt oder als unmittelbar Betroffene. Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder verursacht hohe gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten und stellt ein schweres Gesundheitsrisiko dar.

Um eine umfassende und erfolgreiche Bekämpfung häuslicher Gewalt zu erreichen, müssen die Angebote sich an alle von Gewalt betroffenen bzw. involvierten Zielgruppen richten. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören auch Beratungsangebote für Männer, die häusliche Gewalt ausüben, ebenso wie für Männer, die Opfer von Gewalt werden. Beratung von Gewalt ausüben! den Männern oder Frauen kann zugleich Schutz der Opfer vor weiterer Gewalt sein.

Geschlechtsspezifische Gewalt basiert auf der Machtungleichheit zwischen den Geschlechtern und beruht nicht nur auf physischen Kraftunterschieden, ebenso auf sozialisationsbedingten Rollenzuweisungen und Rollenübernahmen. Sie kommt in allen sozialen Schichten vor, ist in höheren sozialen Schichten allerdings weniger sichtbar. Besondere Gefährdungen für Frauen, schwere Gewalt zu erleben, bestehen in Situationen ökonomischer Anspannung oder wenn sich das traditionelle Machtgefüge zwischen Mann und Frau verändert. Alkohol bewirkt nicht als solcher Gewalttätigkeit, dient aber häufig als Legitimierung und Entschuldigung. Die Verlaufsformen physischer, psychischer und sexueller Gewalt können sehr unterschiedlich sein. In den wenigsten Fällen handelt es sich um einmalige Ereignisse, manchmal um sich wiederholende „leichte“ Formen der Gewalt, die sich nicht grundlegend steigert und nicht zu sichtbaren Verletzungen führt, nicht selten aber auch um zunehmende Gewaltsequenzen, die immer kontextunabhängiger wer! den und in steigendem Maße mit nachweisbaren Verletzungen einhergehen. Frauen von sehr gewalttätigen Männern sind in Trennungssituationen – beziehungsweise nachdem sie sich getrennt haben – sehr gefährdet. Frauen leben nicht selten in Zusammenhängen, die es aus sozialen, kulturellen oder individuellen Gründen erschweren oder gar unmöglich machen, Gewalt als solche zu definieren. Solange sich die Frauen in der Gewaltsituation befinden und für sich keinen Ausweg sehen, entwickeln sie Strategien des Erduldens von Demütigung und Verletzungen, die sie psychisch gefährden und körperlich krank machen.

In Hessen hat sich seit dem Jahre 2003 durch die gestiegene Anzeigenbereitschaft die Zahl der von der Polizei registrierten Fälle häuslicher Gewalt und damit die Dunkelfeldaufhellung stetig erhöht. In fast 90 % der Fälle waren die Täter männlich und die Opfer weiblich (www.polizei.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster).

In verschiedenen Expertisen hat das Deutsche Jugendinstitut nachgewiesen, wie stark das Kindeswohl durch häusliche Gewalt bei anhaltenden Gefühlen der Bedrohung, Hilflosigkeit und Überforderung gefährdet wird (www.dji.deÖffnet sich in einem neuen Fenster). Väter, die vor ihren Kindern fortgesetzt Gewalt gegen deren Mutter ausüben, misshandeln damit auch ihre Kinder. Die Folgen der daraus resultierenden Traumatisierung werden oft erst im Jugendalter sichtbar. Die Fürsorgefähigkeit der Mütter kann als Folge von Gewalt beeinträchtigt werden. Zudem ist bekannt, dass häusliche Gewalt und Kindesmisshandlung häufig zusammen erfolgen. In Hessen wurden jährlich jeweils bei fast der Hälfte der Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche festgestellt.
Weil inzwischen immer deutlicher wird, dass miterlebte Gewalt zwischen den Eltern die Jungen und Mädchen zum einen in jeweils geschlechtsspezifischer Weise beeinträchtigt und die Entwicklung ihrer sozialen, emotionalen und kognitiven Fähigkeiten behindert, muss das Miterleben von häuslicher Gewalt als eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII angesehen werden. Das frühe Erkennen dieser Gefährdung hat eine wesentlich präventive Wirkung und stellt eine Herausforderung für alle an Intervention, Schutz und Hilfe beteiligten Berufsgruppen dar. Von den Möglichkeiten der polizeilichen Wegweisung nach dem Hessischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) wird immer konsequenter Gebrauch gemacht und meist die gesetzlich eingeräumte Frist von 14 Tagen ausgeschöpft. Die hessische Polizei stärkt die Prävention indem sie sowohl Opfer als auch Täter auf vorhandene Hilfen hinweist. Die hessischen Staatsanwaltschaften verzeichnen eine wachsende Zahl von Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass polizeirechtliche, strafrechtliche oder zivilrechtliche Maßnahmen allein nicht ausreichen, um häusliche Gewalt zu bekämpfen. Die in diesem Aktionsplan geplanten Maßnahmen sind im Folgenden dargestellt.

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