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Istanbul-Konvention

Mit dem zum 1. Februar 2018 auch in Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommen steht ein neues Instrument zur Bekämpfung und Verhütung auch von häuslicher Gewalt zur Verfügung.

Mit dem zum 1. Februar 2018 auch in Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommen steht ein neues Instrument zur Bekämpfung und Verhütung auch von häuslicher Gewalt zur Verfügung.

Erstes Ziel war eine umfassende Information über die Konvention auf den verschiedensten Ebenen in Hessen, beginnend mit der Konferenz der Runden Tische im Februar 2018. Dem folgten eine Reihe von Fachveranstaltungen, auch der große Fachtag der LKS am 26.9.2019 war dieser Thematik gewidmet. Zeitgleich beschäftigen sich die Runden Tische gegen häusliche Gewalt in Hessen sehr intensiv mit den konkreten Umsetzungsnotwendigkeiten vor Ort.

Für die erforderlichen Bedarfsberechnungen sind die Studien zur Bedarfsermittlung in Bayern („Studie zur Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder in Bayern“, ifes, Uni Erlangen Febr. 2016) und Baden-Württemberg („Bedarfsanalyse zur Vorhaltung eines bedarfsdeckenden Angebots an Frauen- und Kinderschutzhäusern und spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg“, ifas, März 2018) eine gute Grundlage.

Es ist sehr erfreulich, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention im aktuellen Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung Aufnahme gefunden hat:

„Wir stellen uns der Gewalt und Unterdrückung von Frauen entschieden entgegen. In Umsetzung der Istanbul-Konvention werden wir die vorhandenen Aktionspläne weiter entwickeln und neue Maßnahmen initiieren.

Wir werden Frauenhäuser und Interventions- und Beratungsstellen entsprechend der Istanbul-Konvention weiter fördern und ihnen ermöglichen, sich baulich zu erneuern und auszubauen. Dazu gehört, die Frauenhäuser über ein Maßnahmenpaket zu unterstützen um in Abkehr von der bisherigen Messgröße der Bettenzahl die Einrichtung von Familienzimmern zu ermöglichen und Barrierefreiheit umzusetzen.

Um den Frauen Schutzplätze in Frauenhäusern zur Verfügung stellen zu können, die den Schutzraum im Frauenhaus wirklich brauchen, unterstützen wir die Trägervereine dabei, Wohnraum für die stabilisierten Frauen zu finden. Dies kann je nach Lage vor Ort auch durch Übergangswohnungen sichergestellt werden.“

(Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Hessen für die 20. Legislaturperiode, S. 30 f)

„Noch stärker als bisher wollen wir dafür Sorge tragen, dass die Opfer von Gewalt, insbesondere die Opfer von Sexualdelikten, Hassgewalt und häuslicher Gewalt, unsere Solidarität erfahren und schnell unbürokratisch Hilfe erhalten.“

(Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Hessen für die 20. Legislaturperiode, S. 70 f)

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