Mann mit verschränkten Armen vor einer Tafel mit einer Zeichnung ausgebreiteter muskulöser Arme

Täterarbeit

Die Gewalt im häuslichen Bereich ist ein Thema von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Sie ist keine Privatangelegenheit und keine bloße Familienstreitigkeit. Es geht hier um wichtige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder Freiheit; Menschenrechte, für deren Schutz sich die Rechtsordnung einsetzt.

Das Thema Gewalt gegen Frauen und damit auch das Thema Gewalt in Paarbeziehungen ist in den letzten Jahrzehnten zunehmend in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung und der gesellschaftlichen wie politischen Diskussion gerückt. Und dennoch hat es kein Stück an Aktualität und Dringlichkeit verloren. Im Gegenteil: Weiterhin gilt, dass – statistisch gesehen – der gefährlichste Ort für Frauen ihr eigenes zu Hause ist.

Dabei darf nicht verschwiegen werden, dass auch Männer Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder ihre Partnerin werden. Jedoch wissen wir, dass der Großteil der Opfer von partnerschaftlicher Gewalt weiblich ist.

Am 1. Februar 2006 wurde in Umsetzung des 1. hessischen Landesaktionsplanes zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt im Hessischen Ministerium der Justiz errichtet. Seither arbeitet sie, unterstützt durch ihren Sachverständigenbeirat, die Arbeitsgruppe „Gewalt im häuslichen Bereich“ des Landespräventionsrates, daran, die verschiedenen in diesem Bereich tätigen Stellen zu vernetzen. Zu den Hauptaufgaben der Landeskoordinierungsstelle gehört es, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern, Fortbildungen für Berufsgruppen, die mit dem Phänomen „häusliche Gewalt“ befasst sind, zu organisieren und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Aufklärung und Information zu entwickeln. Die geschaffenen Strukturen wurden durch die Landesregierung mit dem 2. Landesaktionsplan im Jahr 2011 verstetigt und sind inzwischen fester Bestandteil der hessischen Präventionsarbeit.

Auch der Bundesgesetzgeber ist zur Bekämpfung des Phänomens häuslicher Gewalt in den letzten Jahren aktiv geworden. So ist insbesondere mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 und der Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die Bundesrepublik im Jahr 2018 die rechtliche Situation von häuslicher Gewalt betroffener Frauen deutlich verbessert worden. Die Unterstützung der Opfer – so unentbehrlich sie auch ist – kann jedoch nur ein Teil der Lösung des Gewaltproblems in Paarbeziehungen sein. Vielmehr muss auch der Täter in den Fokus genommen werden, und dies nicht nur unter dem Blickwinkel der Strafverfolgung, sondern auch im Hinblick auf eine Verhaltensänderung durch individuelle Aufarbeitung durch den Täter selbst.

Ich freue mich daher, Ihnen die bereits vierte Auflage der Broschüre „Wegweiser für die Beratung gewalttätiger Männer“ präsentieren zu dürfen. Diese Neuauflage macht deutlich, dass der Beratungsbedarf weiterhin hoch ist, aber auch, dass die Täterberatung in Hessen in den letzten Jahren ausgebaut werden konnte. In dem Wegweiser werden Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten aufgeführt, die in Hessen Täterarbeit anbieten und an die sich Männer mit Gewaltproblemen wenden bzw. an die sie verwiesen werden können. Eine Projektlandkarte ermöglicht es, auf einen Blick zu erkennen, ob und wo es in der Nähe ein Täterberatungsangebot gibt. Daneben beinhaltet der Wegweiser auch hilfreiche fachliche Informationen zur Täterarbeit sowie zur häuslichen Gewalt.

Der Fachgruppe „Wegweiser Männerberatung“ danke ich herzlich für die inhaltliche Arbeit und die gute und vertrauensvolle Kooperation.

Julia Schäfer

Leiterin der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt

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