Grafik bunte Hände kreisförmig um das Wort Interventionsstellen angeordnet

Interventionsstellen

Die Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt sind Bestandteil der Interventionskette bei häuslicher Gewalt. Sie sind Bindeglied zwischen schnell greifenden und kurzfristig wirkenden polizeilichen Eingreifbefugnissen und mittelfristig wirkenden zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten.

Lesedauer:3 Minuten

Viele Frauen in Hessen erleben täglich Gewalt in ihrer Partnerschaft und das unabhängig von ihrem Alter, ihrem Bildungsstand, ihrem sozialen Stand oder ihrer Herkunft. Häusliche Gewalt ist diejenige Form von Gewalt, die am häufigsten auftritt. Damit stellt dieses Phänomen eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar.

Das Land Hessen bekennt sich zu seiner staatlichen Verantwortung im Kampf gegen häusliche Gewalt und hat daher bereits 2004 den 1. Aktionsplan des Landes zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich erlassen. In Umsetzung des Plans wurde sodann am 1. Februar 2006 die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt eingerichtet. Sie dient dazu, die verschiedenen in diesem Bereich tätigen Stellen zu vernetzen.

Die Landeskoordinierungsstelle arbeitet eng mit dem Landespräventionsrat zusammen und wird insbesondere durch dessen Arbeitsgruppe „Gewalt im häuslichen Bereich“ als Sachverständigenbeirat unterstützt.

Zu den Hauptaufgaben der Koordinierungsstelle gehört es, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern, Fortbildungen für Berufsgruppen, die mit dem Phänomen „Häusliche Gewalt“ befasst sind, zu organisieren und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Aufklärung und Information zu entwickeln. Auch internationale Erfahrungen belegen, dass nur dann Erfolge bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt zu erzielen sind, wenn die Vorgehensweisen in allen Bereichen staatlichen Handelns abgestimmt und damit optimiert werden.

Durch die Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 wurde der Grundsatz „Wer schlägt, der geht“ fest etabliert, ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Opfern häuslicher Gewalt.

Eine weitere gewichtige Grundlage zur Bekämpfung häuslicher Gewalt wurde mit dem Beitritt Deutschlands zur Istanbul-Konvention gelegt. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten und schafft verbindliche Rechtsnormen zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt.

Neben einer konsequenten und effektiven Strafverfolgung zielt die Konvention insbesondere auf Prävention und Unterstützungsangebote für die Betroffenen ab.

In diesem Zusammenhang ist auch unsere Broschüre "Interventions- und Beratungsstellen bei Häuslicher Gewalt - Übersicht" ein wichtiger Baustein zur Durchbrechung häuslicher Gewaltspiralen. Er bietet Berufsgruppen, die in ihrer fachlichen Arbeit mit Fällen häuslicher Gewalt konfrontiert sind, wie auch Betroffenen selbst, einen Überblick über das hessische Beratungs- und Schutznetzwerk.

Es finden sich die Kontaktdaten aller hessischen Beratungs- und Interventionsstellen. Betroffene, die in ihrer Partnerschaft Gewalt erfahren oder erfahren haben, können sich jederzeit an die aufgezeigten Einrichtungen wenden.

Die Kontaktaufnahme zu einer der Stellen ist oft kein leichter, aber ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg aus der Gewalt!

Julia Schäfer

Leiterin der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt.

Aktualisierungen und Ergänzungen der Broschüre der Interventions- und Beratungsstellen in Hessen ab dem 01.11.2021:

SkF Gießen

Unterstützungsangebot: Öffentlichkeitsarbeit in Form von Präventionsangeboten und Fachgesprächen mit anderen Institutionen
Besonderheiten: Virtuelle Beratung
Kontakt:
Wartweg 17, 35392 Gießen
Tel.: 0641-2001750
Email: interventionsstelle@skf-giessen.de
Erreichbarkeit:
Mo-Fr. 9.00 – 13.00 Uhr (oder nach Absprache)
Anfahrt:
Mit den Buslinien 3 und 13 bis zu der Haltestelle Petruskirche

Fachstelle gegen häusliche Gewalt Lauterbach

Unser Beratungsangebot richtet sich unabhängig vom Geschlecht und ist kostenfrei. Wir bieten auch eine Mailberatung an.
Kontakt:
Goldhelg 20, 36341 Lauterbach,
Tel.: 06641-977201
Email: Fachberatung.HG@vogelsbergkreis.de
Erreichbarkeit:
Mo. bis Do.: 8.00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr

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