Wiesbaden – Mit dem „Marburger Modell“ wurde im Jahr 2011 im Landgerichtsbezirk Marburg ein Projekt zur Bekämpfung und Prävention von häuslicher Gewalt eingesetzt. Die vernetzte Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten hilft dabei, schnell einzugreifen und passende Hilfen für die Opfer sowie rückfallpräventive Maßnahmen für die Täter zu vermitteln. Das Projekt wurde stetig auf weitere Landgerichtsbezirke ausgedehnt, sodass es heute in Kassel, Frankfurt am Main, Marburg, Darmstadt, Hanau und Gießen vertreten ist. Im Haushaltsjahr 2022 sind drei weitere neue Stellen hinzugekommen, die auf Fulda, Wiesbaden sowie jeweils zur Hälfte in Gießen und Limburg aufgeteilt wurden.
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann erklärte dazu: „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern geht uns alle an. Die Gewalt schlägt dort zu, wo sich die Betroffenen eigentlich sicher und geborgen fühlen sollten – in engen Beziehungen, in den eigenen vier Wänden. Daher ist es umso wichtiger, den Opfern von häuslicher Gewalt eine Stimme zu geben und zu schützen. Mit der Ausdehnung des ‚Marburger Modells‘ in allen hessischen Landgerichtsbezirken garantieren wir vor Ort Hilfe und Unterstützung für Opfer von Fällen häuslicher Gewalt. Das bewährte Projekt ist ein essentieller Baustein zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt, bei dem Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte eng zusammenarbeiten, um somit den Opferschutz und die Täterarbeit zu optimieren.“
Neben Gesprächen in denen Opfer und Täter aus ihrer Sicht über die Tat berichten, werden die Opfer an spezialisierte Fach- und Beratungsstellen (Ehe- und Familienberatung) vermittelt. Auch die Täter werden an der Aufarbeitung beteiligt, um sich mit der Tat auseinanderzusetzen, Handlungsstrategien zu erarbeiten oder die Beratungs- und Trainingsprogramme wahrzunehmen. Nach Ablauf von drei Monaten findet eine Nachbesprechung statt. Hierzu wird mit den Beteiligten erörtert, ob sich Veränderungen in der Situation oder weiterer Gesprächs- oder Hilfsbedarf ergeben haben.
„Beim Marburger Modell handelt es sich um ein Erfolgsprojekt, von dem nun alle Landgerichtsbezirke profitieren können. Das schnelle und vernetzte Eingreifen aller betroffenen Stellen führt dazu, dass die Position des Opfers deutlich gestärkt wird. Zudem wird dem Täter frühzeitig aufgezeigt, dass der Staat sich der Sache kompromisslos annimmt und es sich nicht um eine rein innerfamiliäre Angelegenheit handelt. Die Gerichtshilfe kann frühzeitig und zielgerichtet Ansätze zur Lösung der bestehenden Konflikte aufzeigen und geeignete Auflagen für den Fall einer Sanktionierung vorschlagen. Sämtliche Schritte werden in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft durchgeführt“, so Kühne-Hörmann.
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