Grafik Frau mit Blumen

Hessisches Ministerium der Justiz

Internationaler Frauentag

Eva Kühne-Hörmann: „Die Hessische Justiz hat bereits viel unternommen, um die Frauenrechte zu stärken – wir sind auf dem richtigen Weg, aber noch nicht am Ziel.“

Wiesbaden – Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März hat Justizministerin Eva Kühne-Hörmann Bilanz gezogen: „Es freut mich, dass der Frauenanteil in der hessischen Justiz stetig steigt. So haben vier der neun hessischen Staatsanwaltschaften weibliche Behördenleitungen oder Vertreterinnen, die Generalstaatsanwaltschaft und die Amtsanwaltschaft werden von einer Frau vertreten, neun von 16 Justizvollzugsanstalten haben eine weibliche Behördenleitung oder Stellvertretung. Die IT-Stelle der Hessischen Justiz hat eine Präsidentin, viele Fachgerichte haben weibliche Leiterinnen sowie auch viele Land- und Amtsgerichte ebenfalls von Frauen geführt werden. Wir sind ein familienfreundlicher und zukunftsorientierter Arbeitgeber, der großen Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie legt.“ „Die hessische Justiz hat in den vergangenen Jahren viel unternommen, um die Frauenrechte weiter zu stärken: Wir sind auf dem richtigen Weg, doch noch längst nicht am Ziel – sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich“, so Kühne-Hörmann.

Gewalt gegen Frauen

Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen erheblichen Einschränkungen für die Bevölkerung haben Konflikte innerhalb von Familien zugenommen – insbesondere Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann erklärte dazu: „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern geht uns alle an. Die Gewalt schlägt dort zu, wo sich die Betroffenen eigentlich sicher und geborgen fühlen sollten, in engen Beziehungen, in den eigenen vier Wänden. Beziehungsgefüge und Menschen zerbrechen an ihr und oft wirkt die Gewalt auch über Generationen fort, weil sie von Kindern als Konfliktlösungsmuster erlernt wird. Mit unterschiedlichen Maßnahmen versuchen wir, Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt wurden, eine Stimme zu geben und zu schützen. Bewährt hat sich das sogenannte ‚Marburger Modell‘, bei dem Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zusammenarbeiten, um somit die Täterermittlung zu beschleunigen und den Opferschutz zu optimieren. Dieses Erfolgsprojekt wird künftig auf alle hessischen Landgerichtsbezirke ausgedehnt, sodass schnelles und vernetztes Eingreifen aller betroffenen Stellen dazu führt, die Position der Opfer deutlich zu stärken.“

„Zudem leisten Beratungs- und Interventionsstellen eine wichtige Arbeit für betroffene Personen – denn häusliche Gewalt hat viele Gesichter. Wir dürfen die Täter niemals aus dem Blick lassen, aber die Opfer stehen im Fokus! Es liegt in unserer Verantwortung, in einem engen Dialog mit Behörden und Einrichtungen Gewaltkreisläufe zu durchbrechen. Hierbei gehen präventiv wirkungsvolle Angebote im Bereich der Täterarbeit, die Unterstützung der Opfer und konsequente Strafverfolgung Hand in Hand. Es ist dabei von großer Bedeutung, dass häusliche Gewalt frühzeitig erkannt wird und die Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten erhalten. Seitens der Justiz stellt die Broschüre unter https://hessenlink.de/6qSzD einen Überblick über alle Beratungs- und Interventionsstellen in Hessen, an die sich Menschen, die zu Hause Gewalt erfahren, wenden können. Sie finden hier nicht nur Zuflucht, sondern erfahren unvoreingenommene und ergebnisoffene Beratung und Unterstützung“, ergänzte Kühne-Hörmann.

Upskirting ist strafbar

Im vergangenen Jahr wurde das Gesetz für einen besseren Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen beschlossen. Damit folgte der Bundestag einem hessischen Gesetzesvorschlag und sorgte dafür, dass das heimliche Fotografieren unter dem Rock, sogenanntes ‚Upskirting‘, jetzt strafbar ist. Eva Kühne-Hörmann erklärte dazu: „Betroffene Frauen und Mädchen müssen nicht hinnehmen, dass intime Fotos gemacht und dann auch noch auf dem Smartphone eines möglich unbekannten Dritten gespeichert werden. In unserer digitalisierten Welt gehören schnelle und unkomplizierte Fotoaufnahmen zum Alltag – ohne, dass die betroffene Person es immer möchte. Hier gilt es, dieses herabwürdigendes Verhalten nicht zu dulden, sondern zu bestrafen, um die Persönlichkeitsrechte und auch die sexuelle Selbstbestimmung der Mädchen und Frauen zu wahren. Deshalb wurde das Strafrecht an dieser Stelle verschärft: Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, mindestens jedoch eine Geldstrafe.“

Hass und Hetze von Frauen im Netz

Straftaten im Netz, wie Beleidigung, Bedrohung oder Volksverhetzung, haben in den vergangenen Jahren mit der Nutzung von Social Media zugenommen. Die Corona-Pandemie hat das Online-Verhalten nochmal erhöht, was auch zu einer Zunahme von Hate Speech im Netz führt. Sowohl Frauen als auch Männer sind von Hass und Hetze im Netz betroffen. „Es zeigt sich aber, dass Frauen überproportional häufig im sexuellen Kontextbeziehungsweise im Hinblick auf ihr äußeres Erscheinungsbild mit Hasskommentaren konfrontiert werden. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie mit diesen Anfeindungen umgehen sollen und brauchen Unterstützung. Wer Ziel von Hasskommentaren wird, ist nicht schutzlos – jeder kann sich rechtlich wehren. Im Rahmen des Aktionsplans #HessengegenHetze können Betroffene Kommentare an die Meldestelle richten oder die neue App ‚MeldeHelden‘ nutzen, um mit wenigen Klicks Beleidigungen, Nötigungen oder Bedrohungen zu melden. Zudem gibt es Kontaktdaten für Beratungsstellen, an die sich Opfer wenden können, um nicht alleine gelassen zu werden“, fügte die Justizministerin hinzu.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Spitzenmanagerinnen

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann unterstützt die bundesweite Initiative für eine gesetzlich geregelte Familienzeit für Spitzenmanagerinnen. Frauen in Toppositionen sollen künftig problemlos Elternzeit und Mutterschutz nehmen sowie bei länger dauernder Krankheit oder Pflege der Angehörigen pausieren können – ohne das Mandat niederlegen zu müssen.

„Mit der aktuellen Rechtslage des Mutterschutzgesetzes und des Aktiengesetzes fehlt eine gesetzliche Grundlage, die es auch für Frauen in Spitzenpositionen ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Die Gesetze benötigen ein zeitgemäßes Update und müssen daher neu in der vorgeschlagenen Arbeitsgruppe besprochen werden. Es ist mir ein besonders wichtiges Anliegen, dass Frauen nicht länger vor die unmögliche Wahl zwischen Beruf oder Familie gestellt werden müssen. Die Beseitigung der rechtlichen Unsicherheit mit entsprechender Klarstellung hinsichtlich der Wahrnehmung von Mutterschutz und Elternzeit einer beispielsweise Vorständin oder Geschäftsführerin und die Schaffung der Möglichkeit einer Mandatspause führt dazu, dass die Tätigkeit als Vorstandsmitglied beziehungsweise Geschäftsführerin attraktiver für junge Frauen wird. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sind überholt, familienfeindlich und verhindern, dass es mehr Frauen in Führungsebenen gibt“, so Eva Kühne-Hörmann weiter.

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